Damit Sie Ihr Familienleben auch nach dem Umzug nach Deutschland aufrechterhalten können, wird eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige erteilt (Familiennachzug). Zu Familienangehörigen zählen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Der in Deutschland lebende Ehepartner muss dazu eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Weitere Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen und ein gesicherter Lebensunterhalt.
Weiterhin muss Ihr einreisender Ehepartner in der Regel einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) haben. Er oder sie sollte sich zum Beispiel auf Deutsch vorstellen oder nach dem Weg fragen können. Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen informieren darüber, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Die für Sie zuständige Auslandsvertretung finden Sie auf der Seite Deutschland vor Ort des offiziellen Onlineportals "Make it in Germany".
Tipp! Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige ist befristet und enthält eine Arbeitserlaubnis. Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis finden Sie hier.