Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis

Die Region Stuttgart bietet Ihnen interessante und nachhaltige Karrieremöglichkeiten. Voraussetzung zum Durchstarten ist die Arbeitserlaubnis. 

Als freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt, wenn Sie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen.

Sind Sie Bürger eines anderen Landes, ist die Regelung zur Arbeitserlaubnis abhängig von Herkunftsland und Qualifikation.

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.