Aufenthalt

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die Region Stuttgart verlegen möchten und nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, also aus einem Drittstaat kommen, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.

Aufenthaltstitel

Um dauerhaft in der Region leben und arbeiten zu können, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der Sie zur Arbeit berechtigt. Es gibt neben dem Visum ­für die Einreise, ­­­­für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet verschiedene Aufenthaltstitel:

Die Aufenthaltserlaubnis kann erst nach der Einreise mit einem nationalen Visum von der Ausländerbehörde erteilt werden. Sie ist zeitlich befristet und wird zum Beispiel zur Aufnahme einer Ausbildung, einer Erwerbstätigkeit, für den Familiennachzug oder aus humanitären Gründen erteilt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie kann grundsätzlich verlängert werden.

Die Blaue Karte EU kann von Akademikern aus Drittstaaten mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder mit einem Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, (und seit 18.11. auch für Meister und Absolventen der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens) beantragt werden. Dafür müssen Sie einen der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen. Eine Voraussetzung für 2023 ist ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 43.800 Euro (gültig seit 18.11.23). Bei Beschäftigungen in den Mangelberufen – den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin – gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 39.682,80 Euro (gültig seit 18.11.23), da hier ein besonderer Bedarf besteht (Engpassberufe). Die Blaue Karte EU kann bei erstmaliger Erteilung für vier Jahre ausgestellt werden. Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel gute Deutschkenntnisse, kann bereits nach weniger als zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. 

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit ihr darf man in Deutschland ohne Einschränkungen arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel gute Deutschkenntnisse erfüllen.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet und berechtigt zum Arbeiten und zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Erhalten können diesen Aufenthaltstitel Ausländer aus Drittstaaten nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Familienangehörige

Damit Sie Ihr Familienleben auch nach dem Umzug nach Deutschland aufrechterhalten können, wird eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige erteilt (Familiennachzug). Zu Familienangehörigen zählen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Der in Deutschland lebende Ehepartner muss dazu eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Weitere Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen und ein gesicherter Lebensunterhalt.

Weiterhin muss Ihr einreisender Ehepartner in der Regel einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) haben. Er oder sie sollte sich zum Beispiel auf Deutsch vorstellen oder nach dem Weg fragen können. Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen informieren darüber, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Die für Sie zuständige Auslandsvertretung finden Sie auf der Seite Deutschland vor Ort des offiziellen Onlineportals "Make it in Germany".

Tipp! Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige ist befristet und enthält eine Arbeitserlaubnis. Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis finden Sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. Mit der Kommunensuche können Sie auch nach der für Ihren Wohnort in der Region Stuttgart zuständigen Ausländerbehörde suchen.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne das Welcome Center Stuttgart weiter.

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.