Nachzug Familienangehöriger
Damit Sie Ihr Familienleben auch nach dem Umzug nach Deutschland aufrechterhalten können, wird eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige erteilt (Familiennachzug). Zu Familienangehörigen zählen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren.
Sie müssen dazu eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Weitere Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen und ein gesicherter Lebensunterhalt. Weiterhin muss Ihr einreisender Ehepartner in der Regel einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) haben. Er oder sie sollte sich zum Beispiel auf Deutsch vorstellen oder nach dem Weg fragen können.
Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen informieren darüber, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Die für Sie zuständige Auslandsvertretung finden auf der Seite Ansprechpartner vor Ort von Make it in Germany.
Tipp! Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige ist befristet und enthält eine Arbeitserlaubnis im Umfang der Erlaubnis des in Deutschland lebenden Partners. Ein Aufenthaltstitel muss ausdrücklich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlauben, um hier zu arbeiten. Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. Dort können Sie auch nach der für Ihren Wohnort in der Region Stuttgart zuständigen Ausländerbehörde suchen.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne hilft Ihnen das Welcome Center Stuttgart weiter.
Kinderbetreuung
Während Sie und Ihr Partner Ihrem Beruf nachgehen, sollen auch Ihre Kinder gut betreut sein. Zahlreiche Einrichtungen in der Region Stuttgart bieten hierfür unterschiedliche Formen der Kinderbetreuung an, die Sie wohnortnah in Anspruch nehmen können.
In Kindertagesstätten werden Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut. Entscheidungskriterien für die Wahl einer Kindertagesstätte können z. B. Lage, Größe, Profil, Konzeption, Ausstattung, Öffnungszeiten, Träger (staatlich subventioniert oder privat finanziert) sein. Je nach Alter des Kindes können Sie zur Betreuung zwischen folgenden Einrichtungen wählen:
Kinderkrippe: Für Kinder von 0 bis 3 Jahren
Spielerisch begleiten Erzieherinnen und Erzieher in Kinderkrippen bei den ersten Lernschritten. Auch altersgerechte Mahlzeiten, Schlafpausen und das Spielen im Freien stehen auf dem Programm. Angeboten werden Kinderkrippen von privaten, öffentlichen oder kirchlichen Trägern. Die Preise variieren je nach Kommune und Träger stark und hängen teilweise vom Einkommen der Eltern ab.
Kindergärten: Für Kinder von 3 bis 6 Jahren
Neben jeder Menge Spielen und Austoben möchten Kindergärten immer mehr auch die Neugierde von Kindern wecken. Daher lernen die Kinder zum Beispiel mit kleinen Experimenten und spielerischem Unterricht etwas über Natur und Technik oder sie schulen ihr Denken sowie ihr Sprachvermögen. Der Kindergarten beginnt in der Regel morgens und endet je nach Einrichtung mittags oder nachmittags. Angeboten werden Kindergärten von Städten sowie von Kirchen, Vereinen oder anderen privaten Trägern. Wie bei den Kinderkrippen variieren die Preise stark.
Die öffentlichen Kindertagesstätten Ihrer Wohnortgemeinde finden Sie in der Regel auf der Website der Kommune. Diese finden Sie über die Kommunensuche in der rechten Spalte. Private Anbieter finden Sie beispielsweise im Internet.
Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen betreut und gefördert wird. Meistens kümmern sich Tageseltern nicht nur um Ihr Kind, sondern noch um weitere Kinder. Kontakt zu Gleichaltrigen ist also garantiert. Für Tageseltern können Sie im Schnitt mit monatlichen Kosten von 300 bis 600 Euro für 20 Stunden pro Woche rechnen.
Kinderfrauen oder Kindermänner
Neben den Tageseltern gibt es in Deutschland Kinderfrauen und -männer (Nanny). Im Unterschied zu Tageseltern kommen sie zu Ihnen nach Hause, um Ihre Kinder zu betreuen.Tageseltern oder Kinderfrauen/-männer sind in der Regel keine ausgebildeten Erzieherinnen oder Erzieher. Sie müssen sich aber vom Jugendamt für die Betreuung qualifizieren lassen und haben in den allermeisten Fällen viel Erfahrung mit Kindern.
Die Website Ihrer Kommune informiert Sie zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort. Die Adresse finden Sie über die Kommunensuche in der rechten Spalte. Eine Gesamtübersicht für Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Große Unternehmen haben häufig eine eigene betriebliche Kindertagesstätte zur Betreuung des Nachwuchses. Die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers informiert Sie dazu.
Auch an Hochschulen gibt es häufig Kinderbetreuungseinrichtungen. Informieren Sie sich dazu auf der Website Ihrer Hochschule, beim Studierendensekretariat oder beim Portal Kinderbetreuungsangebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne das Welcome Center Stuttgart weiter.
Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, derzeit insgesamt 20 Mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Weitere Informationen und Voraussetzungen können Sie auf der Internetseite des Ministeriums nachlesen. Beantragen können Sie den Landesfamilienpass bei der Gemeinde Ihres Wohnortes. Diese finden Sie über die Kommunensuche in der rechten Spalte.