Die Region Stuttgart verfügt wie die gesamte Bundesrepublik über ein dichtes Netz an Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken. Dank der obligatorischen Krankenversicherung bleiben die nötigen Behandlungen für alle bezahlbar.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner Deutschlands muss sich krankenversichern. Das geht entweder über den Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder persönlich bei der Krankenkasse. Ihre Krankenkasse dürfen Sie frei wählen. Eine erste Orientierung zu den 52 Krankenkassen in Baden-Württemberg gibt Ihnen die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands oder das ABC der Krankenkassen.
Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet folgende Leistungen:
- ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
- zahnärztliche Versorgung
- Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
- stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
- medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung
Manchmal werden private Zuzahlungen, zum Beispiel für Rezepte, fällig. Leistungen die über den Grundversicherungsschutz hinausgehen, müssen Sie privat bezahlen.
Falls Ihr Ehepartner nicht arbeitet, können Sie ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Tipp! Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert.
Sobald Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte. Die Karte legen Sie bei jedem Arztbesuch vor, damit die Ärztin oder der Arzt die Behandlung später mit der Krankenkasse abrechnen kann. Die Gesundheitskarte ist in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gültig.
In Deutschland haben Sie freie Arztwahl. Im Normalfall ist Ihre erste Anlaufstelle der Hausarzt. Wo Sie einen Haus- oder Facharzt finden, erfahren Sie zum Beispiel:
- auf der Website Ihres Wohnortes, die Sie über die Kommunensuche in der rechten Spalte finden
- in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung
- über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden Württemberg (KVBW)
- im Telefonbuch oder den Gelben Seiten unter der Rubrik „Ärzte“
Wenn Sie einen Hausarzt gefunden haben, rufen Sie am besten in der Arztpraxis an und vereinbaren einen Termin. Der Hausarzt untersucht, klärt über Impfungen und vieles mehr auf und überweist Sie, wenn nötig, zu einem Facharzt oder in ein Krankenhaus. In ein Krankenhaus gehen Sie nur im Notfall direkt und ohne Überweisung.
Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten Ihres Hausarztes einen Arzt brauchen, können Sie die deutschlandweit gültige Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wählen. Bei einem akuten Notfall , also einer lebensbedrohlichen Situation, wählen Sie die Notrufnummer 112.
Tipp! Am besten suchen Sie sich einen Hausarzt, bevor Sie erkranken.