Steuern und Sozialabgaben

Sie haben in der Region Stuttgart einen Arbeitsplatz gefunden und ein Bruttogehalt ausgehandelt. Dann wundern Sie sich vielleicht, dass sich das erste Gehalt, das auf Ihrem Bankkonto eingeht, von dem vereinbarten unterscheidet. Die Erklärung ist ganz einfach:

In Deutschland gibt es einen Bruttolohn, das ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Von diesem Lohn werden automatisch Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Real zur Verfügung haben Sie den sogenannten Nettolohn. Das ist Ihr Bruttolohn abzüglich der Steuern und Abgaben, der auf Ihrem Bankkonto eingeht. Mit Hilfe Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung können Sie nachvollziehen, wie viel Sie und Ihr Arbeitgeber für welche Steuer und welche Sozialversicherung von Ihrem Bruttolohn bezahlt haben.

Steuern

Steueridentifikationsnummer

Um in Deutschland Steuern von Ihrem Bruttolohn zahlen zu können, brauchen Sie eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Diese wird für Sie automatisch bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt oder der Ausländerbehörde beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt. Die Zuteilung der IdNr erfolgt ausschließlich in einem automatisierten Verfahren. Arbeitnehmer können die Zuteilung einer IdNr daher nicht selbst beantragen. Die Zuteilung kann bis zu drei Monate dauern.

Einkommenssteuer

Die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland ist die Einkommensteuer, die Sie auf alle Einkünfte eines Kalenderjahres oberhalb des Grundfreibetrags (9.984 Euro bzw. 19.968 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2022) zahlen. Dazu zählt natürlich auch ihr Gehalt (Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit). Wenn Sie als Arbeitnehmer für ein Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich erst einmal nicht um die Einkommensteuer kümmern. Ihr Arbeitgeber wird automatisch jeden Monat die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn abziehen und für Sie an das Finanzamt überweisen.

Die Höhe des Steuersatzes, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Es gilt: Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto höher der Steuersatz. Die Sätze liegen zwischen 14 und 42 Prozent. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt man allerdings erst für ein zu versteuerndes Einkommen über 250.731 Euro im Jahr, bzw. für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ab einem Einkommen von über 501.462 Euro im Jahr.

Weitere Informationen zur Einkommenssteuer finden Sie im Willkommensportal Make it in Germany oder dem für Sie zuständigen Finanzamt. Dieses finden Sie über die Kommunensuche.

Solidaritätszuschlag

Um die Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland nach der Wiedervereinigung anzugleichen, wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt. Er beträgt 5,5 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Die Steuer gilt für alle Unternehmen und Bürger.

Kirchensteuer

Als Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft wie zum Beispiel der evangelischen oder katholischen Kirche zahlen Sie Kirchensteuer. Diese wird ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Sie beträgt ca. 8 Prozent des Bruttogehalts.

Sozialabgaben

In Deutschland sind Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gegen Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfälle, Arbeitslosigkeit und im Alter versichert.

Für die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber einen festen Prozentsatz von Ihrem Arbeitseinkommen. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an und zieht die Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrem Gehalt ab und überweist sie inklusive seines Anteils an die Versicherungsträger.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt für die Kosten von Arztbesuchen und Krankenbehandlung, Gesundheitsvorsorge und weitere Leistungen auf. Zum Beispiel zahlt sie Ihnen Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und nicht arbeiten können.

Ihre Krankenkasse können Sie frei wählen. Dies ist eine Besonderheit gegenüber den anderen Sozialversicherungen.

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich. Seit dem 1. Januar 2015 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent; davon zahlen Sie 7,3 Prozent und Ihr Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte.
Allerdings verlangen einige Kassen noch einen Zusatzbeitrag, der vom Arbeitnehmer grundsätzlich allein zu tragen ist. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,1 Prozent in 2017.

Eine weitere Besonderheit der Krankenversicherung liegt darin, dass Sie sich ab einer Versicherungspflichtgrenze nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden müssen. Verdienen Sie mehr als 59.400 Euro brutto im Jahr (Stand 2018), können Sie auch einer privaten Krankenkasse beitreten. Da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteres möglich ist, sollte dieser Schritt wohl überlegt erfolgen.

Tipp! Jeder Einwohner Deutschlands muss krankenversichert sein. Das heißt, um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung und Leistungen finden Sie unter Gesundheit.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für Unfälle bei oder auf dem Weg zur und von der Arbeit kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Sie trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber alleine.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zum einen Ihre Rente, nachdem Sie in Ruhestand gegangen sind. Die Höhe der Rente hängt vor allem vom Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre in Deutschland ab. Zum anderen kommt sie für Maßnahmen auf, die Sie nach längerer Krankheit wieder fit für den Arbeitsmarkt machen. Der Beitrag liegt im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent, davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Auch wenn eher Menschen im hohen Alter dauerhaft auf Pflege angewiesen sind, kann jeder jederzeit pflegebedürftig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für diesen Fall. Der Beitrag liegt im Jahr 2014 bei 2,05 Prozent, davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Personen ohne Kinder zahlen 0,25 Prozent Beitragszuschlag.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Haben sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in Deutschland eingezahlt und suchen wieder Arbeit, erhalten Arbeitslose für eine bestimmte Zeit ein Lohnersatz-Einkommen (Arbeitslosengeld I). Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags unterstützt die Agentur für Arbeit außerdem jeden, der eine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote. Der Beitrag liegt seit 2011 bei 3 Prozent, davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

Beiträge zur Sozialversicherung

 

Beitragssatz
(in % des Bruttogehalts)

Davon zahlt der Arbeitnehmer
(in % des Bruttogehalts)

Krankenversicherung

15,5

8,2

Unfallversicherung

Je nach Branche unterschiedlich

keine

Rentenversicherung

18,9

9,45

Pflegeversicherung

2,05

1,025

Arbeitslosenversicherung

3,0

1,5

Sozialversicherungsausweis

Als Arbeitnehmer bekommen Sie von der Datenstelle der Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Die Ausstellung des Ausweises muss nicht beantragt werden, es erfolgt automatisch, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber sich bei der Krankenversicherung anmelden. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden.

Weitere Auskünfte zur gesetzlichen Rente und zum Sozialversicherungsausweis erteilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer (+49) 0800/1000 480-24 oder im Internet.

 

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.