- Für die Anerkennung Ihres Schulabschlusses, ist die Zeugnisanerkennungsstelle zuständig. Für die Region Stuttgart ist das das Regierungspräsidium Stuttgart.
- Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme des Studiums in Deutschland ist das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat der Zielhochschule zuständig.
- Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat der Zielhochschule zuständig.
- Für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen das Akademische Auslandsamt der Zielhochschule.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen
Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Berufsausbildungen und viele Namen für ähnliche Berufsabschlüsse. Häufig kennen deutschen Unternehmen Ihren Berufsabschluss nicht. Das Unternehmen liest in Ihrer Bewerbung den Namen der Qualifikation. Aber es weiß trotzdem nicht, was Sie können und ob Sie ausreichend für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert sind.
Nur vollwertige Abschlüsse werden als im Ausland erzielte schulische Leistungen anerkannt, keine Teilqualifikationen. Je nachdem welchen Abschluss Sie zu welchem Zweck anerkennen lassen möchten, gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten:
Tipp! Die Zulassung zu einem Studium wie auch die Prüfung von Studienleistungen durch eine Hochschule berechtigt Sie nur zum Studium an dieser Hochschule und stellt keine formal rechtliche Anerkennung Ihres Abschlusses für alle deutschen Hochschulen dar.
Anerkennung eines Berufsabschlusses bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss.
Für manche Abschlüsse ist es hilfreich, Qualifikationen anerkennen zu lassen. Für andere ist es eine Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Das hängt davon ab, welchen Beruf Sie haben.
Reglementierte Berufe
In diesen Berufen darf man nur dann arbeiten, wenn man eine ganz bestimmte Qualifikation besitzt. Das gilt etwa für Berufe wie Ärzte, Altenpfleger und Rechtsanwälte. Es gilt auch für Meister im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer tätig sind. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, dann müssen Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Ob Ihr Beruf ein Reglementierter ist, erfahren Sie mit Hilfe des Anerkennungs-Finders oder im BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit unter Reglementierte Berufe. Wie Sie bei der Anerkennung Vorgehen, erfahren Sie unter Vorgehen zur Anerkennung.
Nicht-reglementierte Berufe
Die meisten Berufe sind nicht reglementiert. Beispiele dafür sind die Tätigkeit eines Betriebswirtes, Informatikers oder Bäckers.
Auch wenn Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen müssen, kann eine Anerkennung Ihres Abschlusses trotzdem helfen – selbst bei einer teilweisen Gleichwertigkeit, also wenn Ihr Beruf einem deutschen Beruf nur in Teilen entspricht. Denn Unternehmen wissen dann bei der Bewerbung, was Sie können – damit hinterlassen Sie im Bewerbungsverfahren einen guten Eindruck.
Tipp! Wenn Sie mit abgeschlossener Berufsausbildung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zuwandern wollen, dann müssen Sie diese zuerst anerkennen lassen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die Anerkennung ist unabhängig von der Arbeitserlaubnis.
1. Finden Sie heraus, ob Sie Ihre berufliche Qualifikation anerkennen lassen müssen oder nicht! Hierzu berät Sie zum Beispiel die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der AWO Stuttgart oder das Portal Anerkennung in Deutschland.
2. Finden Sie heraus, bei welcher Behörde oder Kammer Sie den Antrag stellen können. Das hängt vor allem vom Beruf und dem Ort Ihrer Arbeitsstelle ab. Für Berufe in Industrie und Handel ist die IHK Fosa, für Handwerksberufe die Handwerkskammer (HWK) zuständig. Am schnellsten finden Sie Ihren Ansprechpartner mit dem Anerkennungs-Finder.
3. Sprechen Sie vor einem Antrag mit der zuständigen Stelle. Diese wird Ihnen alle notwendigen Formulare geben. Zudem wird Sie Ihnen sagen, welche Dokumente Sie für den Antrag benötigen und welche Unterlagen Sie übersetzen lassen müssen. Füllen Sie die Antrags-Formulare aus und schicken Sie alles an die zuständige Stelle.
4. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen offiziellen Bescheid. In dem Bescheid können Sie nachlesen, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig oder ähnlich zu deutschen Berufsqualifikationen ist. Hat die Behörde keine Gleichwertigkeit festgestellt, benennt sie Ihnen bei reglementierten Berufen konkrete Maßnahmen, mit denen sie die Unterschiede ausgleichen können. Bei nicht reglementierten Berufen werden im Bescheid die vorhandenen Qualifikationen sowie die Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation dargestellt; dies hilft Ihnen und potenziellen Arbeitgebern, Ihre Qualifikation richtig einzuschätzen.
Für wen ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen notwendig? Und wie funktioniert das Anerkennungsverfahren? Das zeigt kurz und anschaulich ein Erklär-Video des Informationsportals der Bundesregierung, Anerkennung in Deutschland.
Seit dem 18. Januar 2016 gibt es Neuerungen im Bereich der Berufsanerkennung: Für Abschlüsse in reglementierten Berufen aus Ländern der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums wird eine komplett elektronische Antragstellung sowie eine Verfahrensabwicklung über die Einheitlichen Ansprechpartner ermöglicht.