
Anschrift
Marktplatz 1
D - 71384 Weinstadt
Weinbau hat eine weitreichende Tradition in der Region. Weinstadt selbst ist heute eines der größten Weinbauzentren in Baden-Württemberg. Ein aktives Kulturleben mit traditionsreichen Weinfesten, die reiche geschichtliche Vergangenheit mit vielen Sehenswürdigkeiten, Sport- und Freizeitangebote vom Mineralbad bis zum Stadion und die sprichwörtliche Remstäler Gastlichkeit sind die Vorzüge Weinstadts, die den besonderen Reiz ausmachen.
Die Stadt Weinstadt bietet einen hohen Wohnwert mit sämtlichen allgemeinbildenden Schulen, anspruchsvollem Dienstleistungsangebot und guten Einkaufsmöglichkeiten vor Ort.
Das wirtschaftliche Leben in Weinstadt hat den Vorzug der Ausgewogenheit und bildet einen Branchen-Mix, der wechselseitig zu Innovationen motiviert. Die Palette reicht von der Herstellung von Elektronik und Elektrotechnik über Software, Messtechnik, Feinmechanik, Metallverarbeitung, Maschinenbau bis hin zur Obstverarbeitung und vor allem dem Weinbau. Eine Reihe von Wirtschaftsunternehmen haben einen internationalen Ruf.
Eine wichtige Stellung kommt auch dem Handwerk zu. Eine ausgewogene Struktur klein- und mittelständischer Handwerksbetriebe steht für eine optimale Versorgung der Bevölkerung.
Freiberufler und Selbständige sowie Unternehmen des Handels- und Dienstleistungsgewerbes sind verlässliche Stützen unseres wirtschaftlichen Fundaments.
Weinstadt ist sehr gut an die B 29/B 14 angebunden. Fellbach und Waiblingen sind in 5, Winnenden in 15 und Schorndorf in 10 Autominuten erreichbar. Bis Stuttgart-Stadtmitte benötigt man etwa 17 Minuten mit dem Auto und circa 25 mit der S-Bahn. Drei S-Bahnstationen an der S2 sorgen für eine schnelle Verbindung zur Landeshauptstadt und zum Flughafen. Als Standort ist Weinstadt damit in kurzer Zeit für ca. 600.000 Einwohner erreichbar.
Verkehrsanbindung
Autobahn | A 8 | 15 km |
Bahnhof (Nahverkehr) | Weinstadt | 0 km |
Bahnhof (Fernverkehr) | Stuttgart | 12 km |
Flughafen | Stuttgart | 20 km |
Hafen | Stuttgart | 8 km |
Bundesstraße | B 14/29 | 1 km |
Bildungseinrichtungen
Grundschulen | am Ort | |
Hauptschulen | Am Ort | |
Realschulen | Am Ort | |
Gymnasien | Am Ort |
Einwohner
Gesamt | 26177 |
Beschäftigte
Gesamt | 6913 |
Produzierendes Gewerbe | 2710 |
Handel/Verkehr | |
Dienstleistung | 4118 |
zuständig ist ...
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Waiblingen
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71332 Waiblingen
Telefon
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax
07151 / 9519266
zuständig ist ...
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
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Postfach 1413
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Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon
07151/501-0
Fax
07151/501-1525
Stadt Weinstadt
Postanschrift
Postfach 11 40
Besucheranschrift
71384 Weinstadt
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 - 12 Uhr
Dienstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 15 - 19 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten
Telefon
07151/693-0
Fax
07151/693-290
zuständig ist ...
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Stadt Weinstadt
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Nutzen Sie die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten
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07151/693-0
Fax
07151/693-290
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Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Finanzamt Waiblingen
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Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.
Telefon
07151/955-0 (Zentrale)
Fax
07151/955-200
zuständig ist ...
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
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