
Anschrift
Gemeindeverwaltung Neuhausen a. d. Fildern
Schloßplatz 1
D - 73761 Neuhausen a. d. Fildern
Schloßplatz 1
D - 73761 Neuhausen a. d. Fildern
Tel.: 07158 / 1700 - 0
Fax: 07158 / 1700 - 77
Beschreibung
Neuhausen ist sowohl attraktiver Wohnort, für ca. 11.000 Einwohner, mit fast ländlicher Prägung als auch interessanter - direkt an die Gemarkung Stuttgart grenzender - Industriestandort. Namhafte Großfirmen wie Thyssen Aufzüge, Balluff, Ottenbruch, Fanuc, REWE und Karstadt sowie mittelständische Betriebe kennzeichnen die Wirtschaftsstruktur am Ort.
Die verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens Stuttgart und der direkte Anschluss an die Bundesautobahn A8 sind entscheidende Standortvorteile.
Für einen hohen Freizeitwert sorgen Sportstätten, vielfältige kulturelle Einrichtungen wie Bücherei, Begegnungsstätte, Kulturring und die Volkshochschule sowie die Musikschule Neuhausen e.V.
Darüber hinaus bietet das Naturschutzgebiet Sauhag und die weitläufigen Streuobstwiesen einen ganz besonderen Naherholungswert.
Die verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens Stuttgart und der direkte Anschluss an die Bundesautobahn A8 sind entscheidende Standortvorteile.
Für einen hohen Freizeitwert sorgen Sportstätten, vielfältige kulturelle Einrichtungen wie Bücherei, Begegnungsstätte, Kulturring und die Volkshochschule sowie die Musikschule Neuhausen e.V.
Darüber hinaus bietet das Naturschutzgebiet Sauhag und die weitläufigen Streuobstwiesen einen ganz besonderen Naherholungswert.
Partnerstädte
Peronnas
/
Frankreich
Infrastruktur und Fakten
Verkehrsanbindung
Autobahn | A 8 | 0 km |
Bahnhof (Nahverkehr) | Ostfildern | 3 km |
Bahnhof (Fernverkehr) | Stuttgart | 16 km |
Flughafen | Stuttgart | 3 km |
Hafen | Plochingen | 10 km |
Bildungseinrichtungen
Grundschulen | am Ort | |
Hauptschulen | Am Ort | |
Realschulen | Am Ort | |
Gymnasien | Ostfildern-Nellingen | 3 km |
Einwohner
Gesamt | 11346 |
Beschäftigte
Gesamt | 5650 |
Produzierendes Gewerbe | 3008 |
Handel/Verkehr | |
Dienstleistung | 2597 |
Ansprechpartner
Agentur für Arbeit
zuständig ist ...
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Ausländerbehörde
zuständig ist ...
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Einwohnermeldeamt/Bürgeramt
zuständig ist ...
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Finanzamt
zuständig ist ...
Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Kraftfahrzeugzulassungsstelle
zuständig ist ...
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt