Der Antrag auf ein Visum ist, je nachdem aus welchem Land Sie kommen, der erste wichtige Schritt nach Deutschland und die Region Stuttgart.
Brauchen Sie ein Visum, um nach Deutschland zu reisen und hier zu arbeiten? Es kommt darauf an!
Kommen Sie aus der Europäischen Union (EU), aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, benötigen Sie weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis ist notwendig.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Möchten Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten, müssen sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bürger aus allen anderen Staaten brauchen für die Einreise und den Aufenthalt ein Visum. Für Kurzaufenthalte von bis zu drei Monaten ist das sogenannte Schengen-Visum ausreichend. Für längerfristige Aufenthalte benötigen sie ein nationales Visum für die Bundesrepublik Deutschland.
Tipp! Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie grundsätzlich ein Visum beantragen. Ausgenommen hiervon sind Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.
Ihr Visum müssen Sie vor der Einreise in Ihrem Herkunftsland beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem Generalkonsulat, also der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese finden Sie unter der Rubrik Visum im offiziellen Onlineportal für Fachkräfte, Make it in Germany.
Tipp! Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die für den Antrag notwendigen Unterlagen. Ein Visum zu beantragen, kann einige Wochen bis Monate dauern. Beginnen Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen!
Wenn Sie nicht aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, brauchen Sie für die Einreise zum Zweck des Studiums oder für eine Promotion ein nationales Visum zu Studienzwecken für die Bundesrepublik Deutschland.
Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Darüber hinaus ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Visum zur Studienplatzsuche zu beantragen.
Während des Studiums dürfen Sie in eingeschränktem Umfang arbeiten. Mehr dazu lesen Sie unter Ausbildung.
Tipp! Ein Sprachkursvisum kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Soll ein Sprachkurs in Zusammenhang mit einem Studium absolviert werden, muss dies bei der Visumbeantragung angegeben werden.
Tipp! Achten Sie darauf, dass Sie mit einem Visum einreisen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. Nur dann ist eine reibungslose Verlängerung oder Umschreibung Ihres Visums durch die für Ihren deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde möglich. Mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, wie zum Beispiel ein Touristenvisum, ist grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich und es kann nicht umgeschrieben werden.
Für eine erste Orientierung ist auch der Quick-Check sowie das Erklärvideo des offiziellen Onlineportal "Make it in Germany" hilfreich.
Weitere Informationen finden Sie über die Links in der rechten Spalte. In der Kommunensuche können Sie nach der für Ihren Wohnort in der Region Stuttgart zuständigen Ausländerbehörde suchen.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne das Welcome Center Stuttgart weiter.