Anmeldung

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie dies persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro getan haben. Hierfür brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Bestätigung ihres Wohnungsgebers. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie häufig auch den Namen des Vermieters angeben oder den Mietvertrag vorzeigen. Sie erhalten eine Meldebestätigung. Dieses Papier zeigt, seit wann Sie in Deutschland leben.

Tipp! In manchen Kommunen heißt das Einwohnermeldeamt auch Bürgeramt. In kleineren Kommunen melden Sie sich im Rathaus an. In größeren Städten gibt es in jedem Stadtbezirk Bürgerbüros.
Nicht-EU-Bürger müssen sich zusätzlich bei der örtlichen Ausländerbehörde anmelden.

Steuerindentifikationsnummer

Personen, die erstmals ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) zu, sobald die Meldebehörde dem BZSt die benötigten Daten elektronisch übermittelt hat. Die Zuteilung der IdNr, die bis zu drei Monate dauern kann, erfolgt ausschließlich in einem automatisierten Verfahren. Arbeitnehmer können die Zuteilung einer IdNr daher nicht selbst beantragen. Sie erhalten die IdNr postalisch zugeschickt.

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte. Dort können Sie über die Kommunensuche auch das für Ihren neuen Wohnort in der Region Stuttgart zuständige Einwohnermeldeamt finden.

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.