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Informationen für Unternehmen

Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen oder haben offene Stellen, die sie nicht besetzen können? Sie wollen sich zu Möglichkeiten der Auslandsrekrutierung und den notwendigen Formalitäten und Prozessen informieren? Oder Sie beschäftigen bereits ausländische Fachkräfte und haben Fragen zu Integration, Deutsch lernen oder Onboarding? Dann sind Sie hier richtig!

Die Möglichkeiten zur Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten haben sich in den letzten Jahren mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich verbessert. Was ist bei der Einstellung zu beachten? Wir geben einen Überblick.

Rekrutierung/Fachkräftegewinnung

Suche nach Fachkräften

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wird die Suche nach ausländischen Fachkräften zunehmend wichtiger. Hier einige effektive Ansätze:

  • Jobmessen: Internationale Jobmessen bieten direkte Kontakte zu potenziellen Bewerber*innen. Besonders Online-Messen ermöglichen es, global Talente anzusprechen. 
  • Social Media: Plattformen wie LinkedIn, Facebook oder Instagram helfen, gezielt Stellenanzeigen zu verbreiten und gleichzeitig die Arbeitgebermarke zu stärken.
  • Jobplattformen: Internationale Jobbörsen wie Indeed oder Glassdoor eignen sich hervorragend, um Fachkräfte im Aus- und Inland zu erreichen.
  • Alternative Formen: Beispielsweise Kooperationen mit ausländischen Universitäten oder die Teilnahme an Austauschprogrammen ermöglichen direkten Zugang zu qualifiziertem Nachwuchs.
  • Active Sourcing: Über soziale Netzwerke oder spezialisierte Plattformen können Sie gezielt nach geeigneten internationalen Fachkräften suchen und diese proaktiv ansprechen.
  • Unternehmensliste: Übermitteln Sie uns Ihre Stellenangebote für die Beratung im Welcome Center!

Stellenausschreibungen: Ausländische Fachkräfte gezielt ansprechen

Um qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, sollten Unternehmen ihre Stellenausschreibungen gezielt und ansprechend gestalten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Englischsprachige Webseite:

Eine mehrsprachige Karriereseite, idealerweise auf Englisch, macht das Unternehmen für internationale Bewerber*innen zugänglicher. Sie wirkt professionell und erleichtert den Bewerbungsprozess.

Karriereseite auf der Webseite:

Eine eigene Karriereseite, die übersichtlich und gut strukturiert ist, bietet internationalen Fachkräften eine klare Orientierung über offene Positionen, Unternehmenskultur und Bewerbungsverfahren.

Sprachanforderungen:

Es ist wichtig, die benötigten Sprachkenntnisse klar zu definieren. Unternehmen sollten überlegen, ob Deutsch auf einem hohen Niveau notwendig ist oder ob gute Englischkenntnisse für den Anfang ausreichend sind, um den Bewerberkreis zu erweitern. Bennen Sie die Sprachkenntnisse und Zertifikate nach dem europäischen Referenzrahmen.

Attraktivität der Stellen:

Internationale Bewerber*innen achten besonders auf Zusatzangebote wie Unterstützung bei der Wohnungssuche, Visa-Fragen oder Sprachkurse. Solche Benefits können den Unterschied machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Plattformen nutzen:
  • Agentur für Arbeit: Die Stellenbörse der Agentur für Arbeit ist eine der größten Stellenbörsen. Unternehmen können hier kostenfrei Stellen in Deutschland und im europäischen Ausland über das EURES-Netzwerk inserieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, über die Agentur für Arbeit international über Make it in Germany Stellen auszuschreiben.
  • Make it in Germany: Über diese Plattform können Unternehmen ausländische Fachkräfte direkt ansprechen. Sie bietet zudem viele Informationen für internationale Bewerber*innen und Arbeitgeber. Eine Auswahl an Stellenprofilen finden Sie in den Bewerberanzeigern.
  • Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden, indem er bei der Erstellung und Optimierung von Stellenanzeigen berät und bei verschiedenen Rekrutierungsprozessen unterstützt. Die wichtigsten Informationen zur Arbeitsmarktzulassung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland finden Sie hier.
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit (ZAV) arbeitet mit Unternehmen zusammen, um deren Bedarf an internationalen Fachkräften zu decken. Nach der Kontaktaufnahme unterstützt sie bei der Erstellung von Anforderungsprofilen und Stellenangeboten, sucht gezielt nach passenden internationalen Kandidat*innen und begleitet den gesamten Rekrutierungsprozess. Nach erfolgreicher Vermittlung hilft die ZAV bei rechtlichen Formalitäten wie Visa und Anerkennungen sowie bei Integrationsmaßnahmen wie Sprachkursen.
  • Unternehmen aus dem Bereich IT/KI aus der Region Stuttgart haben auf wesayhi.tech die Möglichkeit, sich kostenfrei als Arbeitgeber für Tech-Fachkräfte oder als Kooperationspartner für Start-ups zu präsentieren.
  • THE LÄND bietet die sogenannte Wall of Opportunities, eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die berufliche Möglichkeiten in der Region suchen. Hier können Unternehmen aus Baden-Württemberg ihre freien Stellenangebote hochladen. Die Seite ist direkt mit den Karriereseiten der Unternehmen verbunden.

Employer Branding – Wie werde ich attraktiv für internationale Fachkräfte?

Employer Branding ist die positive und strategische Gestaltung einer Arbeitgebermarke. Um attraktiv für internationale Fachkräfte zu sein, können Sie sich als Unternehmen präsentieren, das faire Arbeitsbedingungen, eine gute Work-Life-Balance, Entwicklungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte und z. B. Unterstützung im Visumsprozess, bei der Wohnungssuche und bei der Integration bietet. Auch ein attraktiver Standort, das heißt eine gute Infrastruktur, Bildungschancen, Freizeitangebote und Unterstützung bei der Integration, machen Sie als Unternehmen interessant.

Machen Sie die Standortvorteile Ihres Unternehmens digital sichtbar und binden Sie den Welcome Service Region Stuttgart aktiv ein. Über Famigo können Sie kostenlos eine Standortinfografik auf Ihrer Webseite einbauen (Kosten fallen nur bei Anpassungen im Design an.). Auf der Grafik werden Standortvorteile wie Lage, Betreuungsmöglichkeiten, ärztliche Infrastruktur, Schulen, Spielplätze oder Beratungsangebote wie der Welcome Service aufgezeigt.

Beispiele auf Unternehmenswebsites sind:

Velobyrd

Jung Hebetechnik

Geförderte Projekte zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland

Öffentlich geförderte Projekte bieten eine umfassende Unterstützung für Unternehmen bei der Rekrutierung und Integration ausländischer Fachkräfte und fördern gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung in den Herkunftsländern. Hier haben wir Ihnen eine Auswahl zusammengestellt:

Hand in Hand for International Talents
  • Ziel: Gewinnung von Fachkräften mit Berufsausbildung aus Brasilien, Indien, Vietnam und den Philippinen in den Bereichen Elektrotechnik, IT, Metallverarbeitung und Hotellerie
  • Unterstützung: Unternehmen werden bei der Rekrutierung und Integration durch Anerkennungsverfahren und administrative Hilfe unterstützt.
  • Kurzprofile der Kandidat*innen finden Sie hier.
THAMM (Fachkräfteeinwanderung aus Nordafrika)
  • Fokus: Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus Ägypten, Marokko und Tunesien
  • Ziel: Sicherstellung einer fairen und nachhaltigen Fachkräfteeinwanderung. Rekrutierte Fachkräfte werden nach deutschen Standards qualifiziert.
PAM (Partnerschaften für entwicklungsorientierte Ausbildungs- und Arbeitsmigration)
  • Ziel: Qualifizierung von Fachkräften aus Ecuador, Jordanien und Vietnam in Berufen wie Industriemechanik und Elektronik
  • Ansatz: Nachhaltige Arbeitsmigration durch deutsche Ausbildungsstandards in den Herkunftsländern

UBAconnect
  • Ziel: Unterstützung von Unternehmen bei der Anstellung ausländischer Fachkräfte mit teilweise anerkannten Berufsabschlüssen
  • Durch betriebliche Anpassungsqualifikationen wird eine volle Anerkennung angestrebt.

Triple Win
  • Ziel: Vermittlung von Pflegefachkräften aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und den Philippinen nach Deutschland
  • Ansatz: Die Vermittlung erfolgt fair und bedarfsorientiert, während gleichzeitig eine Abwanderung von Fachkräften in den Herkunftsländern verhindert werden soll.
Specialized!
  • Ziel: Rekrutierung von Ärzt*innen aus dem Ausland (z. B. Mexiko, Kolumbien, Jordanien) zur Bekämpfung des Ärztemangels in Deutschland
  • Ansatz: Umfassende Qualifizierungs- und Anerkennungsprozesse, darunter Sprachkurse und fachliche Anpassungen, um ausländische Ärzt*innen in den deutschen Gesundheitssektor zu integrieren
HWK-Projekte

Die Handwerkskammer Region Stuttgart engagiert sich mit zwei gezielten Projekten für die Rekrutierung internationaler Fachkräfte:

1. ViFAH – Vermittlung indischer Fachkräfte und Auszubildender ins Handwerk
ViFAH unterstützt Handwerksbetriebe dabei, motivierte Auszubildende aus Indien zu gewinnen. Die Teilnehmenden werden vorqualifiziert, erwerben Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und sind bereit, ihre Ausbildung in der Region Stuttgart zu beginnen. Das Projekt erleichtert die Integration durch umfassende Unterstützung bei organisatorischen und behördlichen Prozessen.

2. FIT for German Climate Businesses – Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan für das Handwerk
Dieses Pilotprojekt zielt darauf ab, Fachkräfte im Alter zwischen 20 und 40 Jahren aus Kolumbien und Usbekistan für klimarelevante Handwerksberufe zu gewinnen. Die ausgewählten Fachkräfte werden in ihren Heimatländern auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereitet, bevor sie in die Region Stuttgart kommen. Die Ausreise ist für den Zeitraum Februar bis April 2026 geplant.

Tipps!

Weitere Angebote zur Rekrutierung aus dem Ausland und private Vermittler finden Sie auch auf unserer Webseite in unserer Datenbank:

Dienstleisterdatenbank

Weitere Informationen zur Fachkräftegewinnung:

Visa/Aufenthalt

Braucht meine Fachkraft ein Visum oder einen Aufenthalt?

Bürger*innen aus EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Staaten

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Sie benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine spezielle ausländerrechtliche Arbeitserlaubnis. Es besteht lediglich die allgemeine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Diese Personengruppen können Sie nach den gleichen Regeln beschäftigen wie deutsche Arbeitnehmer*innen. Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der IHK-Homepage unter der Rubrik Arbeits- und Sozialrecht.

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Bürger*innen aus Drittstaaten außerhalb der EU

Personen aus Drittstaaten außerhalb der EU (sogenannte Drittstaatsangehörige) benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis, welche die Erwerbstätigkeit gestattet. Diese muss im Vorfeld für eine Beschäftigung beantragt werden.

Die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne entsprechendes Visum oder Aufenthaltstitel ist illegal und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Jedes Visum bzw. jeder Aufenthaltstitel muss klar angeben, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung im Bundesgebiet erlaubt ist. Die zuständige Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde kann die Arbeitserlaubnis auf eine bestimmte Beschäftigung und/oder eine Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber einschränken. Solche Nebenbestimmungen werden entweder direkt in das Visum eingetragen oder auf einem sogenannten „Zusatzblatt“ festgehalten, auf das im Aufenthaltstitel gegebenenfalls verwiesen wird.

Pflichten des Arbeitgebers:
  1. Überprüfen, ob das Visum bzw. der Aufenthaltstitel die Beschäftigung erlaubt
  2. Kopie des Visums/Aufenthaltstitels aufbewahren
  3. Nach Kündigung: Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels:
  • gültiger Pass oder Passersatz, kein Ausweisungsgrund, gesicherter Lebensunterhalt
  • spezifische Voraussetzungen je nach Aufenthaltszweck (z. B. bei Arbeit ein konkretes Arbeitsplatzangebot)

Welche Drittstaatsangehörigen benötigen ein Visum für die Einreise?

Drittstaatsangehörige, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchten, müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Land, in dem sie leben, ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beantragen.

Für die Einreise wird in der Regel ein Visum auf begrenzte Zeit erteilt. Damit kann bei der zuständigen inländischen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

Für Staatsangehörige bestimmter Drittländer gilt eine Befreiung von der Pflicht, ein Visum für einen längeren Aufenthalt bereits im Ausland zu beantragen. Das sind zum Beispiel Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien und den USA sowie einigen weiteren Ländern. Ein Aufenthaltstitel muss dann innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Länder, die von der Visumspflicht befreit sind.

Wichtig!

Es gibt auch weitere Aufenthaltstitel (z. B. für Geflüchtete, Familienangehörige, Personen auf Arbeitssuche, Studierende), die auch eine Beschäftigung erlauben.

Tipps!

  • Der Quick-Check für Arbeitgeber von Make it in Germany weist Ihnen anhand weniger Fragen den Weg bei der Suche, Rekrutierung und Integration von im Ausland lebenden internationalen Fachkräften oder Auszubildenden.
  • Der Visa-Navigator hilft schnell und einfach das richtige Visum zu ermitteln, welches für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigt wird.

Weitere Informationen:

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

Bewerber*innen aus Drittstaaten benötigen in der Regel eine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt, um hier erwerbstätig zu sein. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit im Visumsverfahren erteilt oder kann vor der Beantragung eines Visums von der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden (Vorabzustimmung). Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich genauer über das Arbeitsmarktzulassungsverfahren informieren.

Einige Formen der Beschäftigungen sind übrigens grundsätzlich zustimmungsfrei, z. B. die Tätigkeiten von Gastwissenschaftler*innen oder Berufssportler*innen.

Sie können als Arbeitgeber*in eine Vorabzustimmung zu einer Beschäftigung bei der Arbeitsmarktzulassung ZAV einholen und den Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Für die Erteilung von Visa zum Zweck der Erwerbstätigkeit, zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Anerkennung gibt es außerdem das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Hier beantragt der/die Arbeitgeber*in im Auftrag einer Fachkraft das Visum im Inland bei der Ausländerbehörde, wodurch der gesamte Antragsprozess schneller abläuft (inklusive Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, Arbeitsmarktzulassung und Visumstermin). Kosten: 411 € pro Fachkraft.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann bei der Ausländerbehörde vor Ort oder bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften beantragt werden.

Wichtig!

  • Bei Fachkräften mit Aufenthalt in Deutschland ist ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nicht möglich!
  • Nicht immer führt ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren schneller zum Ziel!

Weitere Informationen:

Tipps!

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Ausländische Mitarbeitende beschäftigen – was Sie grundsätzlich wissen müssen

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender verbessert.

Make it in Germany : Auf einen Blick – Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt

Die wichtigsten Regelungen des Fach­kräfte­ein­wanderungs­gesetzes:

Begriff Fachkraft
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolvent*innen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung, deren berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt ist.

In der Regel kann an Personen aus Drittstaaten kein Arbeitsvisum für nicht-qualifizierte Tätigkeiten vergeben werden (Ausnahmen bestehen u. a. für die Westbalkanländer, eine kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, Saisonarbeit, Pflegehilfskräfte etc., siehe Agentur für Arbeit)

Beschäftigung in verwandten Berufen
Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Eine Beschäftigung in sogenannten verwandten Berufen ist auch möglich.

Einreise zur Jobsuche/Chancenkarte
Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Jobsuche einreisen.

Einreise für Qualifizierungs­maßnahmen/Anerkennungspartnerschaft
Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland mit Anerkennung (Defizitbescheid) und ohne Anerkennung (Anerkennungspartnerschaft) wurden erweitert.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das Verfahren zum Erteilen eines Visums (inkl. Anerkennungsverfahren) kann durch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren verkürzt werden.

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Anerkennung ausländischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen

Ihre Fachkraft hat einen Abschluss in ihrem Heimatland erworben? Dann lassen Sie diesen in Deutschland anerkennen.

Grundsätzlich benötigen Personen aus Drittstaaten für ihr Visum die Anerkennung ihres beruflichen oder akademischen Abschlusses (siehe unten: „Anerkennung von Hochschulabschlüssen“).

Eine Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufes zum deutschen Referenzberuf. Als Ergebnis kann eine volle, eine teilweise oder keine Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Um in bestimmten Berufen in Deutschland arbeiten zu dürfen oder um sich selbstständig zu machen, ist die Anerkennung in Deutschland eine Voraussetzung. Wenn Ihre Fachkraft einen „reglementierten Beruf“ wie in der Medizin, Krankenpflege oder Pharmazie ausüben möchte, benötigt sie die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses (siehe unten: „Anerkennung in reglementierten Berufen“).

Als Arbeitgeber*in können Sie Ihre ausländische Fachkraft auf verschiedene Weise im Anerkennungsverfahren unterstützen.

Tipps!

  • Viele Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie in sieben Sprachen auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung. Hier finden Sie auch den Anerkennungsfinder, mit dem Sie vorab prüfen können, ob der erworbene Abschluss einem deutschen Beruf zugeordnet werden kann, und falls ja, welchem. Auch erfahren Sie hier die zuständige Stelle, an die sich die Fachkraft wenden kann. 

  • Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern (HWK) zuständig. Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung können Sie für die Region Stuttgart bei der Handwerkskammer Region Stuttgart einreichen.

    Kontakt:
    Handwerkskammer Region Stuttgart
    Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
    Tel.: 0711 1657-206, 0711 1657-291, 0711 1657-317
    E-Mail: anerkennung@hwk-stuttgart.de

  • Für Berufe in Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen ist die IHK FOSA zuständig. Hier kommen Sie zur Antragstellung.
    Bei Fragen zur Anerkennung in IHK-Berufen in der Region Stuttgart wenden Sie sich an die IHK Region Stuttgart.

  • In Baden-Württemberg bietet Ihnen das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des IQ Netzwerks eine persönliche Beratung zum Anerkennungsverfahren in Deutschland.
    Für die Region Stuttgart ist die Erstanlaufstelle die AWO Stuttgart, die auch in Stuttgart und Esslingen berät.

    Kontakt:
    AWO Kreisverband Stuttgart e.V.
    Olgastr. 63
    70182 Stuttgart
    Tel.: 0711 21061 17
    E-Mail: anerkennung@awo-stuttgart.de

  • Für Fachkräfte im Ausland gibt es die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland +49 30 1815 – 1111 und die E-Mail-Adresse recognition@arbeitsagentur.de.
    Weitere Informationen finden Sie auf Make it in Germany.

  • Wenn Ihre Fachkraft bereits in Deutschland ist und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Leistungen bekommt, können diese die Anerkennung bezahlen oder fördern. Bekommt sie keine Leistungen, kann die Fachkraft gemeinsam mit der Anerkennungsberatung bei der AWO Stuttgart einen Anerkennungszuschuss beantragen.

Aufenthalt und Anerkennung

Als Arbeitgeber*in können Sie ausländische Fachkräfte im Anerkennungsprozess mit einer teilweisen Anerkennung unterstützen, indem Sie sie während der Nachqualifizierung beschäftigen.

Drittstaatler*innen erhalten dazu ein Visum/einen Aufenthalt zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Im sogenannten Defizitbescheid von der Anerkennungsstelle werden dazu genau die Unterschiede aufgelistet und was die Person zur Nachqualifizierung tun muss, um eine volle Anerkennung zu erhalten. Das kann zum Beispiel Praxis bei Ihnen im Betrieb sein oder auch zusätzliche Lehrgänge oder Prüfungen.

Oder Sie betreuen Ihre Fachkraft während des gesamten Anerkennungsverfahrens, indem Sie eine Anerkennungspartnerschaft eingehen. Das heißt, Ihre Fachkraft darf ohne Anerkennung einreisen und den Anerkennungsprozess mit Ihnen als Arbeitgeber im Inland durchlaufen. Dazu können Sie auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen.

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Ihre Fachkraft hat in ihrem Heimatland ein Studium erfolgreich abgeschlossen und will nun in Deutschland arbeiten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob ihr Universitätsabschluss in Deutschland anerkannt ist:

1. Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse in anabin (Zeugnisanerkennung)
  • Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur dann als anerkannt betrachtet werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. In der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) können Sie schauen, ob die Universität im Heimatland Ihrer Fachkraft auch in Deutschland anerkannt bzw. gleichwertig ist. Dazu muss der Hochschulabschluss und die Hochschule mit H+ gelistet sein. Bei keiner oder +- Bewertung ist die Zeugnisbewertung notwendig. Der Ausdruck reicht für die Ausstellung eines Visums.
  • Make it in Germany : Anleitung anabin
  • Erklärvideo: Hochschulabschluss über anabin vergleichen
2. Zeugnisbewertung durch die ZAB
  • Sie bzw. Ihre Fachkraft können eine Zeugnisbewertung beantragen.
  • Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), das eine ausländische Hochschulqualifikation klassifiziert und die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt. Kosten: 208 €
Achtung!

Beide Verfahren sind keine berufliche Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung!

Anerkennung in reglementierten Berufen

Bei reglementierten Berufen ist eine Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses zwingende Voraussetzung, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Beispiele sind Ärzt*innen, Gesundheits- und Pflegefachkräfte, Lehrer*innen, Erzieher*innen und weitere Berufe in der Sozialwirtschaft.

Der Antrag auf Anerkennung wird in der Regel im beschleunigten Fachkräfteverfahren mitgestellt.

Die zuständige Stelle für die medizinischen Berufe in Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium.

Bei Fragen zur Beschäftigung von Fachkräften in sozialwirtschaftlichen Berufen wenden Sie sich an das Welcome Center Sozialwirtschaft.

Anerkennungsberatung im Ausland

Man kann sich bereits im Ausland beraten lassen, eine Möglichkeit ist über ProRecognition:

  • ProRecognition ist ein Förderprojekt, das aktuell in neun Ländern kostenlos Anerkennungsberatung für Fachkräfte aus dem Ausland anbietet.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Onboarding/Integration ausländischer Fachkräfte

©Fotolia_38314490_XL-RidoSmiling business team working together at laptop computer in the office

Sie möchten Fachkräfte, die eine Beschäftigung in ihrem Unternehmen aufnehmen (möchten), aktiv begleiten und fördern, um ihren Zuzug und ihr Einleben zu erleichtern?

Hier unterscheidet man verschiedene Phasen, in denen Sie als Firma unterstützen können.

  1. Vor der Einreise und Arbeitsbeginn
  2. Erster Arbeitstag
  3. Die ersten 30 Tage (Anfangszeit)
  4. Das erste Jahr (langfristige Integration)

Bei unseren Informationsmaterialien finden Sie eine Checkliste zum Onboarding internationaler Fachkräfte, die alle wichtigen Punkte zusammenfasst:

Flyer und Checklisten

Erfolgreiches Onboarding internationaler Fachkräfte: Ein Leitfaden

Die Integration ausländischer Fachkräfte stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Ein durchdachtes Onboarding ist entscheidend, um sowohl die Fachkräfte als auch die bestehenden Teams auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit vorzubereiten und internationale Fachkräfte erfolgreich zu integrieren. Hier sind wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:

1. Außerbetriebliches Onboarding

Einreise und Unterkunft:
Unterstützung bei Visum und der Organisation der Einreise und der Wohnungssuche ist essenziell.

Behördengänge:
Begleitung bei bürokratischen Aufgaben wie Anmeldungen und Eröffnung eines Bankkontos erleichtern den Start.

Weitergehende Unterstützung:
Freizeitaktivitäten, kulturelle Integration und Netzwerke stärken das Wohlbefinden.

2. Vorbereitung des Unternehmens

Struktur anpassen:
Überprüfen Sie, ob bestehende Prozesse kulturelle und sprachliche Unterschiede berücksichtigen. Flexible Strukturen fördern Integration.

Teams vorbereiten:
Informieren Sie ihr Team rechtzeitig über die neu besetzte Stelle. Offene Kommunikation und Sensibilisierung helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Schaffen Sie Möglichkeiten zum Kennenlernen; Teambuilding-Maßnahmen fördern den Zusammenhalt.

Mentor*innen einführen:
Erfahrene Kolleg*innen als Ansprechpartner*innen erleichtern den Einstieg und fördern die Integration ins Team.

3. Betriebliches Onboarding

Willkommensmappe:
Diese sollte wichtige Informationen über das Unternehmen, Arbeitsabläufe und Ansprechpartner*innen in einfacher Sprache enthalten. Ergänzen Sie Hinweise zum Leben in Deutschland, z.B. zu Krankenversicherung, Kultur, Sport und Freizeit, ÖPNV, Banken etc.

Sprache berücksichtigen:
Verwenden Sie vor allem zu Beginn einfache Deutsch- oder Englischkenntnisse, um die Kommunikation zu erleichtern. Optional können Deutschkurse angeboten werden.

Feedbackgespräche:
Regelmäßige Gespräche mit den Fachkräften helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und anzupassen.

4. Erste Ansprechpartner*innen und Kommunikation
  • Definieren Sie klare Anlaufstellen für betriebliche und außerbetriebliche Anliegen.
  • Diese Personen sollten interkulturelle Kompetenzen haben und als vertrauenswürdige Begleitende agieren.

Informationen hierzu finden Sie auf:

Unterstützung beim Einleben in der Region

Wir bündeln relevante Informationen und unterstützen neue Fachkräfte und ihre Familien in der ersten Zeit in der Region Stuttgart bei Fragen rund um Deutsch lernen, Arbeit finden, berufliche Anerkennung, Aufenthalt und Einreise, Kinderbetreuung, Wohnen und Freizeit.

Auf unseren Seiten für ausländische Fachkräfte finden Sie die wichtigsten Informationen und unsere Unterstützungsangebote:

Informationen für ausländische Fachkräfte

Service für ausländische Fachkräfte

Gerne unterstützen wir Sie mit den jeweils passenden Informationen und vernetzen Ihre Fachkräfte mit den zuständigen Akteuren.

In unserer Dienstleisterdatenbank finden Sie außerdem Anbieter von Services rund um Willkommens- und Anerkennungskultur, Integration und Vielfalts-Management, die Sie und Ihre Fachkraft im Prozess unterstützen können – beispielsweise bei der Wohnungssuche.

Dienstleisterdatenbank

Weitere Informationen zu kommunalen Angeboten gibt es auf der Seite der Region Stuttgart.

Patenprojekte für ausländische Fachkräfte

Paten, ehrenamtliche Integrationsbegleiter*innen, können bei der Integration von internationalen Fachkräften und Neuankömmlingen unterstützen. Für Stuttgart gibt es unter anderem die Willkommenspaten der Stadt Stuttgart.

Die Freiwilligenbörse der Stadt Stuttgart bringt engagierte Bürger*innen und gemeinnützige Organisationen zusammen. Bürger*innen können das passende Angebot finden und Einrichtungen ihre Nachfrage nach freiwilligen Engagierten veröffentlichen.

Auch weitere Organisationen und Kommunen bieten ehrenamtliche Projekte für Neuankömmlinge und Geflüchtete an, z. B.:

Tipps!

Auch Kulturvereine sind ein guter Start zur Integration. Eine Übersicht finden Sie beim Forum der Kulturen Stuttgart e. V.. Für Auszubildende gibt es den Ausbildungscampus mit einer Vielzahl an Veranstaltungen und Angeboten – auch zum guten Ankommen und Kennenlernen.

Der German Senior Expert Service und weitere Agenturen (siehe Dienstleisterdatenbank) bieten Firmen kostenpflichtige Unterstützung bei der Relocation und Integration ihrer Fachkräfte.

Unterstützung bei der Etablierung einer Willkommenskultur im Unternehmen

©ASYS Group

Um ausländische Fachkräfte nachhaltig an ein Unternehmen zu binden und Vertrauen zu schaffen, müssen sich alle Beteiligten bemühen. Für den neuen Arbeitgeber verlassen die Fachkräfte Bekanntes und hoffen auf offene Arme und Ohren von Führungskräften und Kolleg*innen.

Gemeinsam mit Ihrem Unternehmen entwickeln wir Strategien zur Gewinnung und Bindung von ausländischen Arbeits- und Fachkräften und unterstützen Sie bei der Etablierung einer lebendigen Willkommenskultur.

Professionelle Hilfe finden Sie in unserer Dienstleisterdatenbank (z. B. interkulturelle Trainer*innen oder Sprachlehrer*innen):

Dienstleisterdatenbank

Die Förderung von Diversität steigert die Anerkennung, Wertschätzung und Bindung internationaler Mitarbeitender in Ihrem Unternehmen. Welche Maßnahmen und Strategien erfolgreich sind, finden Sie unter anderem auf der Seite der Charta der Vielfalt.

Weitere Informationen:

Dual Career: Integration und Angebote für Partner und Familie

Das Dual Career Netzwerk Region Stuttgart unterstützt Sie als Unternehmen beim Gewinnen und Binden von Fachkräften, die gemeinsam mit ihren Partner*innen in die Region wechseln wollen. Weitere Infos finden Sie unter Services.

Service für Unternehmen

Hi Tech!: Tech-Fachkräfte für die Region Stuttgart

Die Standortmarketingkampagne Hi Tech! macht internationale Tech-Fachkräfte aus dem Bereich IT/KI auf Karrieremöglichkeiten und die Lebensqualität in der Region Stuttgart aufmerksam und verschafft internationalen Start-ups Zugang zu Kooperationspartnern und Unterstützungsangeboten.

Weitere Infos finden Sie unter Services.

Service für Unternehmen

Weitere Informationen

Hier haben wir hilfreiche Materialien wie Flyer, Checklisten und Leitfäden für Sie zusammengestellt:

Flyer und Checklisten

Haben Sie Fragen?

Bei allen Themen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen beim Prozess.

Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt zum Welcome Service Region Stuttgart