©Landeshauptstadt Stuttgart, Fotograf: Christian Hass

Informationen für ausländische Studierende

Ihr möchtet in der Region Stuttgart studieren?

Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zusammengestellt, die ihr für ein Studium in der Region Stuttgart benötigt – vom Bewerbungsprozess an den Universitäten über Visum und Aufenthaltserlaubnis bis hin zur Jobsuche nach dem Studium.

Hochschulen in der Region Stuttgart

In der Region Stuttgart gibt es 22 staatliche, private und kirchliche Hochschulen und Universitäten. Sie zeichnen sich durch ausgezeichnete Lehre und Forschung aus, vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, aber auch im künstlerischen und Medien-Bereich.

Weitere Informationen über die Hochschulregion Stuttgart findet ihr hier.

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Universitäten und Hochschulen in der Region Stuttgart:

Homepage Universität/HochschuleKurzprofilInternationale Seite
Universität StuttgartUniversität StuttgartUniversität Stuttgart – Internationale Studieninteressierte
Universität HohenheimUniversität HohenheimUniversität Hohenheim – Internationale Bewerber*innen
Hochschule der Medien StuttgartHochschule der Medien Stuttgart 
Hochschule für Technik StuttgartHochschule für Technik StuttgartHochschule für Technik Stuttgart – Incoming
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Was ist ein duales Studium?)*Duale Hochschule Baden-Württemberg StuttgartDuale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart – International Students
Staatliche Akademie der Bildenden Künste StuttgartStaatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 
Akademie für Darstellende Kunst Baden-WürttembergAkademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbHAkademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg – Internationales
Pädagogische Hochschule LudwigsburgPädagogische Hochschule LudwigsburgPädagogische Hochschule Ludwigsburg – Incomings
Evangelische Hochschule LudwigsburgEvangelische Hochschule Ludwigsburg – staatlich anerkannte Hochschule für Angewandte Wissenschaften der Evangelischen Landeskirche in WürttembergEvangelische Hochschule Ludwigsburg – Internationale Studierende
Filmakademie Baden-WürttembergFilmakademie Baden-WürttembergFilmakademie Baden-Württemberg – Incomings
Hochschule EsslingenHochschule EsslingenHochschule Esslingen – International Centre and Graduate School
Hochschule Macromedia für angewandte WissenschaftenHochschule Macromedia für angewandte Wissenschaften 
International School of Management (ISM)International School of Management (ISM) 
FOM Hochschule für Oekonomie & ManagementFOM Hochschule für Oekonomie & ManagementFOM Hochschule für Oekonomie & Management – For International Students
HfK+G Hochschule für Kommunikation und GestaltungHfK+G Hochschule für Kommunikation und Gestaltung 
Merz Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien, StuttgartMerz Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien, Stuttgart – Staatlich anerkanntMerz Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien, Stuttgart – Incomings
AKAD Hochschule StuttgartAKAD Hochschule Stuttgart – staatlich anerkannt 
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-GeislingenHochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-GeislingenHochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen – Future Students
* Was ist ein Duales Studium?

Ein Duales Studium kombiniert ein Studium mit Berufspraxis im Unternehmen. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) konzentriert sich auf die Vermittlung von theoretisch-wissenschaftlichem Wissen. Das Unternehmen, das die Ausbildung anbietet, ist dafür verantwortlich, alle praktischen Aspekte des Berufs zu vermitteln. Ein duales Studium schafft exzellente Möglichkeiten für den Berufseinstieg in Deutschland und ihr verdient im Unternehmen bereits Geld, bis zu 1.500 € im Monat.

Bewerbungsprozess und Zulassungsvoraussetzungen

Schon bei der Planung eures Aufenthalts in Deutschland solltet ihr mit dem Akademischen Auslandsamt eurer Wunschhochschule Kontakt aufnehmen – per E‐Mail oder Telefon. Dort könnt ihr euch vor Beginn eures Studiums über den Bewerbungsprozess und die Zulassungsvoraussetzungen informieren. Hier findet ihr eine Liste der verschiedenen Bereiche auf den Internetseiten der Hochschulen und Universitäten in Stuttgart:

Voraussetzung: Gleichwertigkeit des Schulabschlusses

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Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigt ihr Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen eure Zeugnisse nicht aus einem der Länder der europäischen Union (EU), wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft.

Liegt keine Gleichwertigkeit vor, müsst ihr ein Studienkolleg absolvieren, bevor ihr euer Studium aufnehmen könnt. Dies dauert in der Regel ein Jahr und bereitet euch auf das Studium in Deutschland vor. In der Regel ist es kostenfrei, aber pro Semester muss ein Semesterbeitrag bezahlt werden, je nach Kolleg können es zwischen 100 und 400 € sein. Um ein Studienkolleg absolvieren zu können sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorausgesetzt und ihr müsst eine Aufnahmeprüfung absolvieren.

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Studienplatz (Zulassungsantrag) richtet ihr genau wie deutsche Studieninteressenten direkt an die jeweilige Hochschule. Wenn ihr Medizin oder Pharmazie studieren wollt, gibt es ein zentrales deutschlandweites Vergabeverfahren.

Das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich, je nachdem ob ihr euch an einer Universität, einer Hochschule oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bewerben wollt. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Tipp!

Weitere nützliche Infos gibt es auf der Seite des Studierendendwerks Stuttgart.

Visumsantrag und Aufenthaltserlaubnis

Rund um das Studium gibt es drei relevante Visa-Arten zur Einreise:

1. Visum zum Studieren

Wenn ihr nicht aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommt, braucht ihr für die Einreise zum Zweck des Studiums oder für eine Promotion ein nationales Visum zu Studienzwecken für die Bundesrepublik Deutschland.

Zusammenfassung Visum zum Studieren: Make it in Germany

Voraussetzungen für ein Visum zum Studieren:

  1. Zulassung durch die Hochschule oder Universität (dafür muss die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, siehe oben „Bewerbungsprozess“)
  2. Lebensunterhalt muss gesichert sein (Nachweis durch Sperrkonto/Stipendium/Verpflichtungserklärung, 2025 mindestens 11.904 € pro Jahr)
  3. Ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen
  4. Gültiger Reisepass

Infos zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, Sprachkurses oder Schulbesuchs findet ihr hier.

2. Visum zur Studienplatzsuche

Studienbewerber*innen, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist neun Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Darüber hinaus ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Visum zur Studienplatzsuche zu beantragen.

Zusammenfassung Visum zur Studienplatzsuche: Make it in Germany

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Schulabschluss, der unmittelbar zum Studium oder zum Studienkolleg befähigt
  • Sprachliche Voraussetzungen für das Studienfach (in der Regel Niveau B2)
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung, 2025 mindestens 11.904 € pro Jahr)
  • Gültiger Reisepass
3. Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU

Mit einem Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums nach §16e AufenthG könnt ihr den deutschen Berufsalltag kennenlernen, Berufserfahrung sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen.

Zusammenfassung Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU: Make it in Germany

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Praktikumszusage bzw. -vereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland: Praktikum muss fachlich zum Studium passen
  • Immatrikulation an ausländischer Hochschule oder Hochschulabschluss nicht älter als zwei Jahre
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium, Verpflichtungserklärung, 2025 mindestens 11.904 € pro Jahr)
  • Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: in der Regel Niveau B2 (Abhängig von den Studienvoraussetzungen)
  • Gültiger Reisepass

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung eines Praktikums wird für die angegebene Dauer des Praktikums erteilt, höchstens jedoch für sechs Monate. Die Ausübung einer weiteren Beschäftigung ist nicht gestattet.

Weitere Informationen:

  • Euren Aufenthalt beantragt ihr bei der Ausländerbehörde oder dem Ausländeramt in eurer Kommune oder eurem Landkreis.
  • Weitere Infos zum Ankommen für internationale Studierende findet ihr unter internationale-studierende.de

Aufenthaltserlaubnis nach dem Studium

Als Nicht‐EU‐Bürger*in könnt ihr nach dem erfolgreichen Abschluss eures Studiums eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für die Dauer von 18 Monaten beantragen. Nach diesen 18 Monaten müsst ihr nachweisen, dass ihr einen qualifizierten Arbeitsplatz gefunden habt.

Hinweis: eine Ausnahme ist hier die Blaue Karte, hier muss ein Zusammenhang zwischen Qualifikation und qualifizierter Beschäftigung bestehen!

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche dürft ihr uneingeschränkt arbeiten:

  • auch Praktika und Trainee‐Stellen
  • selbstständig oder freiberuflich
Hinweis:

Die 18-monatige Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Bestehens der letzten Prüfung.

Wenn ihr euren Wohnsitz in Stuttgart habt, vereinbart ihr hier einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Wenn ihr eine qualifizierte Stelle gefunden habt, könnt ihr in einen Aufenthalt zur Beschäftigung oder in eine Blaue Karte wechseln (siehe Informationen für internationale Fachkräfte)

Bitte bringt zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
  • Reisepass
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis über die Sicherung eures Unterhaltes (Sperrkonto, ein Einkommen durch Berufstätigkeit oder eine Verpflichtungserklärung, 2024 mindestens 11.208 € pro Jahr)
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
Hinweis

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn ihr euch länger als sechs Monate im Ausland aufhaltet. Studierende aus EU‐Staaten können ohne Absprache mit der Ausländerbehörde jeder Beschäftigung nachgehen.

Krankenversicherung vor und während dem Studium

Studierende mit Zulassung für ihr Fachstudium sind automatisch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Diese Versicherung wird mit der Einschreibung gültig, muss jedoch von einer gewählten gesetzlichen Krankenkasse (KK) bestätigt werden, um die Einschreibung abzuschließen.

Für Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten, die im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, ist in Deutschland keine zusätzliche Versicherung notwendig. Dies gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wie beispielsweise die Schweiz oder die Türkei. Dennoch solltet ihr in diesem Fall Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt den Versicherungsstatus an eure Universität. Bitte wendet euch bezüglich des genauen Vorgehens an eure Versicherung im Herkunftsland.

Nicht-EU-Bürger*innen unter 30 Jahren sind gesetzlich verpflichtet, eine studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Die Versicherung kostet etwa 120 € pro Monat und deckt einen Großteil der medizinischen und zahnärztlichen Kosten ab. Ein Vorteil dieser Versicherung ist, dass die Behandlungskosten direkt zwischen dem Arzt und der Versicherungsgesellschaft abgerechnet werden. Sobald ihr in Deutschland versichert seid, muss die Krankenkasse vor eurer Einschreibung einen elektronischen Versicherungsnachweis an die Universität senden.

Falls ihr bereits eine private Krankenversicherung im Rahmen eines Stipendienprogramms abgeschlossen habt (zum Beispiel im Erasmus Mundus-Programm, als Empfänger eines DAAD- oder IPSWaT-Stipendiums usw.), müsst ihr für die Einschreibung an der Universität eine Befreiungsbescheinigung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. 

Weitere Infos: Universität Stuttgart.

Hier sind verschiedene gesetzliche Krankenkassen aufgelistet:

Bin ich noch krankenversichert nach dem Studium?

Bitte nehmt Kontakt mit eurer Krankenkasse auf, um zu klären, wie es mit eurer Mitgliedschaft weitergeht.

Studienfinanzierung in Deutschland

Das Erststudium in Deutschland ist an öffentlichen Hochschulen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kostenlos.

In Baden-Württemberg zahlt ihr einen Semesterbeitrag (ca. 100–300 €) und für Studierende, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, zudem Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester. Zum Leben müsst ihr mit circa 900–1000 € pro Monat rechnen. Der Lebensunterhalt muss im Studium gesichert sein (siehe Absatz „Visum“, zum Beispiel durch ein Sperrkonto), kann jedoch auch teilweise mit einem Nebenjob finanziert werden.

BAföG

BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung für junge Menschen unter 30 Jahren. Ihr erhaltet es in der Regel erst, wenn ihr über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel mit einer dauerhaften Bleibeperspektive verfügt. Anerkannte Flüchtlinge können BAföG oder einen Bildungskredit erhalten.

Ob ein Anspruch auf BAföG besteht, hängt besonders davon ab, welches Vermögen ihr habt und wie hoch das Einkommen eurer Eltern ist. Mit einer Duldung könnt ihr nach 15 Monaten erlaubtem Aufenthalt BAföG beantragen. Eine weitere Möglichkeit für einen BAföG-Anspruch besteht, wenn ihr oder ein Elternteil vor eurem Studium für drei bis zwölf Jahre in Deutschland gearbeitet habt/hat. In Ausnahmefällen können aber auch ältere Studierende gefördert werden. Bei Fragen dazu wendet euch an die BAföG-Beratung des Studentenwerks eurer Hochschule.

Stipendien in Deutschland

Eine gute Übersicht über Stipendien bietet die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes oder der Bildungsserver des Bundes und der Länder. Für Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel das Baden-Württemberg-Stipendium (für Austauschstudierende baden-württembergischer Partnerhochschulen). Weitere Stipendien bieten parteinahe Stiftungen (zum Beispiel die Friedrich-Ebert-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung) oder konfessionelle Stiftungen. Für ein Deutschland-Stipendium (300 € im Monat) müsst ihr euch an eurer Universität oder Hochschule bewerben.

Tipps!

Wichtig ist es, sich frühzeitig um ein Stipendium zu kümmern, da es häufig Bewerbungsfristen gibt und der Auswahlprozess einige Zeit dauern kann.

Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen können auch ein Stipendium beim Garantiefonds Hochschule beantragen (für Sprachkurs, Studienkolleg, Unterkunftskosten). Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte bis 30 Jahren bei der Vorbereitung eines Hochschulstudiums in Deutschland, mehr Infos dazu findet ihr hier.

Deutsch lernen

Deutschkurse für Studierende

Die Unterrichtssprache an den Hochschulen in Stuttgart ist meistens Deutsch. Für das Studium braucht ihr deshalb gute Deutschkenntnisse (für einen Bachelor in der Regel C1 TestDaF).

Da jede Hochschule und jeder Studiengang andere Voraussetzung an die Deutschkenntnisse stellt und eventuell nur bestimmte Zertifikate akzeptiert, solltet ihr direkt bei der Hochschule, bzw. beim Institut nachfragen.

Die Region Stuttgart bietet aber eine Vielzahl englischsprachiger Studiengänge. Dafür braucht ihr in der Regel kein Deutsch bei der Einschreibung, aber einen Nachweis über eure Englischkenntnisse (in der Regel C1).

Trotzdem ist es sehr wichtig, Deutsch zu lernen. So könnt ihr schneller Kontakte knüpfen, am Alltagsgeschehen teilnehmen oder eine Arbeitsstelle oder ein Praktikum finden. Darüber hinaus benötigt ihr je nach Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule und des jeweiligen Studiengangs eventuell ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen.

Bitte informiert euch hierzu bei eurer Universität oder Hochschule. Die meisten Hochschulen haben ein Sprachenzentrum, in dem ihr Deutsch lernen könnt (zum Beispiel Sprachenzentrum Uni Stuttgart, Sprachenzentrum Uni Hohenheim, Sprachenzentrum Hochschule Esslingen). Hier sind die Kurse meistens kostenlos oder günstiger als in öffentlichen Sprachschulen.

Weitere Informationen über Deutschtests für den Zugang zum Studium in Deutschland findet ihr auf folgenden Seiten:

Wo kann ich mein Deutsch für den Job verbessern?

Bei den meisten Unternehmen ist die Arbeitssprache Deutsch. Das bedeutet, dass gutes Deutsch in Wort und Schrift im Job vorausgesetzt wird. Häufig sind die Deutsch-Kenntnisse nicht ausreichend für einen problemlosen Übergang vom Studium in den Beruf.

Zudem erhöhen gute deutsche Sprachkenntnisse (Empfehlung: B2) auch deutlich eure Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der Region.

Neben den vielfältigen Möglichkeiten, schon während des Studiums Deutsch zu lernen, gibt es auch die Möglichkeit, nach dem Studium berufsbezogene Deutschkurse zu besuchen.

Nicht nur für euer berufliches Leben sind Deutschkenntnisse wichtig, sondern auch, um am sozialen Leben teilzuhaben.

Tipps!

Fragt auch bei eurer Hochschule nach, ob spezielle Intensiv-Deutschkurse in den Semesterferien angeboten werden.

Weitere Tipps zum Deutschlernen findet ihr hier.

Arbeiten und Praktika während dem Studium

Studierende aus dem Ausland können neben ihrem Studium arbeiten oder ein Praktikum machen.

Arbeiten während dem Studium

Studierende aus Nicht-EU Staaten, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums besitzen, können bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Dabei gilt:

  • Arbeitszeiten bis zu vier Stunden gelten als halber Arbeitstag, ansonsten als voller Arbeitstag
  • berechnet wird pro Kalenderjahr
  • auch Tage, an denen ein freiwilliges Praktikum ausgeführt wird, zählen mit in die 140 vollen/280 halben Tage. Pflichtpraktika zählen dort nicht mit hinein.
  • alle Studierende dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen.
  • Studentische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hilfstätigkeiten an Hochschulen oder Tätigkeiten in engem Zusammenhang zum Studium, zählen nicht in die 140 vollen/280 halben Tage. Diese Tätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden, solange das Studium nicht gefährdet ist.

Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Deutschen Studierendenwerks.

©Landeshauptstadt Stuttgart, Fotograf: Christian Hass

Wenn ihr allerdings mehr arbeiten möchtet, selbstständige Tätigkeiten aufnehmt oder auf Honorarbasis arbeiten möchtet, muss die zuständige Ausländerbehörde vorab der Tätigkeit zustimmen.

Wenn ihr euer Studium abgeschlossen habt und einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland habt, könnt ihr ohne Einschränkungen in einem Nebenjob arbeiten. Eine Arbeitsstelle für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit muss allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen (siehe „Ankommen in Deutschland“ auf unserer Seite für internationale Fachkräfte).

Habt ihr weitere Fragen? Gerne beantworten wir eure Fragen im Welcome Center Stuttgart. Zu arbeitsrechtlichen Themen berät die DGB-Jugend für erwerbstätige Studierende.

Hier findet ihr Jobs während dem Studium (nicht qualifizierte Stellen wie Hilfstätigkeiten, Aushilfen, Barjobs):

Praktikum in Deutschland (Pflichtpraktikum)

Und natürlich dürfen Studierende auch Praktika machen. Dies ist wichtig, damit ihr die Arbeitswelt in Deutschland kennenlernt und Wissen und Netzwerke erwerbt, die euch später bei der Jobsuche helfen können.

Wenn ihr im Rahmen eures Studiums ein Pflichtpraktikum machen müsst, solltet ihr euch rechtzeitig von erfahrenen Studierenden, Dozenten oder eurer Fachschaft beraten lassen. Dort könnt ihr ebenfalls Tipps bekommen, wie ihr ein Praktikum findet und welche Praktika für euren Fachbereich sinnvoll sind.

Für studienfachbezogene Praktika (Pflichtpraktika) gilt:
  • Ihr seid an einer Hochschule immatrikuliert.
  • Ihr seid zwischen 18 und 35 Jahre alt.
  • Es besteht ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zwischen dem Fachstudium und dem Praktikum.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt höchstens sechs Monate.
  • Die Arbeitsstunden zählen nicht in die 140 vollen/280 halben Arbeitstage, die Ausländerbehörde muss nicht zustimmen

Informationen zu Praktikumsplätzen bieten oft auch die Hochschule (Professor*innen, Studiengangsmanager*innen, Career Center usw.).

Weitere Informationen:

Beratungsstellen an der Uni zu Karriere- und Berufseinstieg:

Wohnen in Deutschland

Wohnen im Studium

Eine günstige Variante ist ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim. Die Zimmer werden vom Studierendenwerk vermittelt und sind sehr begehrt. Deshalb solltet ihr die Anmeldung so früh wie möglich auf den Weg bringen. Es gibt ungefähr 6.500 Plätze. Die Wohnheime liegen meistens in der Nähe der Hochschule.

Hier könnt ihr nach den Wohnheimen recherchieren:


Einen Überblick über die Möglichkeiten zur Wohnungssuche findet ihr hier.

Vor allem junge Leute teilen sich häufig Wohnungen in sogenannten Wohngemeinschaften (WG). Angebote findet ihr zum Beispiel unter:

Wohnen nach dem Studium

Wenn ihr euer Studium abgeschlossen haben, dürft ihr nicht mehr im Studierendenwohnheim wohnen. Die maximale Wohndauer in den Studierendenwohnheimen beträgt in der Regel 36 Monate. In Ausnahmefällen kann diese Zeit verlängert werden.

Wohnungen auf dem privaten Markt in Stuttgart zu finden, ist nicht einfach. Privatangebote für Zimmer findet ihr an den Schwarzen Brettern in den Hochschulgebäuden sowie in den Studierendenwerken.

Kleinanzeigen für Wohngemeinschaften sowie private Einzelwohnungen und ‐zimmer findet ihr in den lokalen Zeitungen sowie im Internet auf Immobilienportalen.

Kinderbetreuung für Studierende

In der Region bieten zahlreiche Universitäten Unterstützung für studierende Eltern sowie Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder an. Erfahrt mehr über die verschiedenen Kindertagesstätten und Krabbelgruppen, die beispielsweise von der Universität Stuttgart oder der Hochschule Esslingen angeboten werden. Sie befinden sich an verschiedenen Standorten und bieten eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten.

Ihr könnt die Einrichtungen direkt kontaktieren, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren und mehr über die spezifischen Angebote zu erfahren.

Der Service Uni & Familie der Universität Stuttgart bietet Studierenden zusätzlich:

  • Notfallbetreuung
  • Ferienbetreuung

Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der Universität Stuttgart und unter:

Tipp!

Internationalen Studierenden können Gelder zur Betreuung des Kindes bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertageseinrichtung beantragen. An den Kosten müssen sich die Mutter bzw. der Vater nur beteiligen, soweit dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Die Betreuungsplätze werden von den örtlichen Jugendämtern vermittelt.

Arbeitssuche nach dem Studium

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Ein Studium in Deutschland kann ein guter Start in die Karriere in Deutschland sein, da die Unternehmen klar wissen, welche Fachgebiete unterrichtet wurden und auf welchem Stand. Im besten Fall könnt ihr anschließend an euer Studium direkt für ein renommiertes Unternehmen arbeiten oder dort eine Traineestelle annehmen.

Idealerweise beginnt ihr etwa sechs Monate vor eurem Studienabschluss mit der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle.

Für Bürger*innen aus der europäischen Union bestehen keine Einschränkungen bei der Arbeitsplatzsuche. Bei Personen aus Drittstaaten ist die Voraussetzung für eine Arbeitsplatzaufnahme, dass es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt. Weitere Informationen zu Aufenthaltstiteln und Perspektiven nach dem Studium findet ihr bei Make it in Germany.

Für Nicht-EU-Bürger*innen gibt es die Möglichkeit, entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Die beiden Aufenthaltstitel knüpfen an unterschiedliche Voraussetzungen an.

Findet ihr direkt nach dem Abschluss keine qualifizierte Beschäftigung, könnt ihr bei der Ausländerbehörde eine „Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche“ beantragen. (weitere Infos siehe oben: „Visumsantrag und Aufenthaltserlaubnis“)

Tipp!

Die Agentur für Arbeit ist ein guter Ansprechpartner rund um die Fragen Arbeitsplatzsuche und berufliche Weiterbildung. Auch wenn kein Anrecht auf Arbeitslosengeld besteht, kann man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche erhalten. Ihr könnt euch online bei der Jobbörse registrieren, die Mitarbeitenden der Agentur schicken euch dann einen Brief mit einem Termin.

Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit Stuttgart
Team Akademische Berufe
Nordbahnhofstr 30−34
70191 Stuttgart
Tel: 0800 4 5555 00 (kostenlos)
E‐Mail: Stuttgart.Berufsberatung@arbeitsagentur.de

Weitere Online‐Dienstleistungen rund um die Themen Arbeit, Beruf, Bewerbung und Arbeitsmarkt findet ihr unter arbeitsagentur.de.

Auf unserer Seite für ausländische Fachkräfte findet ihr weitere Informationen zu Jobsuche und Bewerben in Deutschland:

Weitere Informationen zu Jobsuche und Bewerben in Deutschland

In unseren Veranstaltungen (zum Beispiel “Successful Application in the Stuttgart Region”) informieren wir regelmäßig zum Bewerbungsverfahren.

Wir organisieren auch Jobmesse für ausländische Fachkräfte in der Region Stuttgart. Hier könnt ihr Unternehmen aus ausgewählten Branchen kennenlernen.

aktuelle Veranstaltungen

Gründen – Selbstständigkeit – Start-up

Nach dem Studium in Deutschland könnt ihr nicht nur angestellt arbeiten, sondern euch auch selbständig machen und in die Existenzgründung gehen.

Dazu könnt ihr den „Aufenthaltstitel zum Zweck der Gründung eines Unternehmens“ beantragen, wenn ihr ein Gründungsstipendium besitzt. Mit diesem Aufenthaltstitel wird auch die Vorbereitungszeit vor der Gründung miteingeschlossen.

Voraussetzungen:

  • Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums oder einer qualifizierten Berufsausbildung
  • Der/die Ausländer*in muss eine Fachkraft sein
  • Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen öffentlichen Stelle (zur Lebensunterhaltssicherung)


Die Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis entspricht der Dauer des gewährten Stipendiums, höchstens jedoch 18 Monate.

Weitere Infos zum „Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit“ bekommt ihr auf der Seite von Make it in Germany.

Beratung zum Thema Gründen erhaltet ihr an den Hochschulen, zum Beispiel am Transferzentrum der Uni Stuttgart.

Informationen zur Existenzgründung in Deutschland findet ihr hier:

Achtung!

Selbstständigkeit ist im studentischen Visum nicht erlaubt.

Tipp!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Weitere Informationen

Auf unserer Seite für ausländische Fachkräfte findet ihr weitere Informationen für euren Start in der Region Stuttgart – Bankkonto eröffnen, Gesundheit, neue Leute kennenlernen und vieles mehr!

Informationen für ausländische Fachkräfte

Außerdem haben wir hilfreiche Materialien wie Checklisten, Musterlebensläufe oder Bewerbungstipps für euch zusammengestellt:

Zu den Infomaterialien

Noch Fragen?

Kontaktiert uns für einen kostenlosen Beratungstermin. Wir freuen uns auf euch und helfen gerne weiter!
Oder kommt ohne Termin ins Welcome Center Stuttgart!

Kontakt zum Welcome Service Region Stuttgart