28.08.2020
Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Aktuelle Informationen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Coronazeiten
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Die Bundesregierung verlängert die Kurzarbeit-Regelung bis Ende 2021. Damit weitet sich der mögliche Anspruch von bisher zwölf auf 24 Monate aus. Die verlängerte Unterstützungsmaßnahme soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeitergeld eingeführt haben. Die aktuellen Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis Ende Dezember 2021 für alle Unternehmen gelten, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit beginnen.
Zu weiteren Details der aktuellen Kurzarbeit-Regelung der Bundesregierung
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