Termin
05.05.2022, 10:00 - 12:00 UhrZahlreiche Unternehmen finden keine qualifizierten Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten, zur Qualifizierung einreisen oder hier eine Ausbildung absolvieren dürfen.
Für eine Visumerteilung zur Beschäftigung oder Ausbildung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die von den Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch vom Arbeitgeber zu erfüllen sind. Außerdem gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen. So kann auch das deutsche Unternehmen mit einer Vollmacht der ausländischen Fachkraft im Rahmen des beschleunigten Verfahrens aktiv werden. Hierfür hat die Ausländerbehörde am Unternehmensstandort die zentrale Zuständigkeit und ist Ansprechpartner für die Unternehmen.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprechpartner kennenzulernen und u. a. folgende Fragen gemeinsam zu diskutieren:
- Welche Voraussetzungen benötigen ausländische Kandidatinnen und Kandidaten für eine Beschäftigung oder Ausbildung in Deutschland?
- Welche Verfahren der Fachkräfteeinwanderung gibt es und wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?
- Wie funktioniert die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen?
- Worin besteht meine Rolle als Unternehmen und welche Pflichten habe ich?
- Wo erhalte ich Unterstützung zu weiterführenden Themen wie z.B. erfolgreiche Integration?
Eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Service Region Stuttgart, der IHK Bezirkskammer Böblingen, der Handwerkskammer Region Stuttgart, der Ausländerbehörde Landkreis Böblingen und dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Anmeldung: hier
Ihre Ansprechperson bei der WRS: Dr. Verena Andrei, 0711-22835-880
verena.andrei@region-stuttgart.de