Termin
03.03.2021, 10:00 - 12:00 UhrAm 31. Dezember 2020 endete die im Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU festgelegte Übergangsphase. Damit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 endgültig ein Drittland.
Was ist nun nach dem Ende der Übergangsphase zu beachten? Welche Regelungen gelten für britische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben oder hierher umziehen werden? Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, wenn Sie britische Mitarbeiter haben oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie britische Geschäftspartner haben, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen?
Die Rechtsanwältin Sumejja Handzo, Associate – Fragomen Global LLP Germany, informiert zu folgenden Themen:
- Neueinreise von Briten für Geschäftsreisen
- Arbeitsaufenthalte
- Entsendung
- Dienstleistungserbringung britischer Unternehmen
- Rechtslage von Familienangehörigen
Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenlos. Eine Veranstaltung des Welcome Center Ulm/Oberschwaben.
Anmeldung und weitere Informationen: hier
Ihre Ansprechperson bei der IHK Ulm: Rahel Mödinger,
Leiterin Welcome Center Ulm/Oberschwaben, moedinger@ulm.ihk.de