Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Dokument der Ausländerbehörde. Sie wird ausgestellt, wenn eine Person aus dem Ausland einen Aufenthaltstitel beantragt hat, die Bearbeitung aber noch nicht abgeschlossen ist. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde ist der Aufenthalt in Deutschland erlaubt.
Unterschieden werden zwei Fälle:
- Erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels
Mit dieser Bescheinigung darf die Person nicht arbeiten. - Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Wenn der bisherige Aufenthaltstitel die Person zum Arbeiten berechtigt, darf die Person mit der Fiktionsbescheinigung weiterhin arbeiten, bis die Ausländerbehörde eine Entscheidung getroffen hat.
Wichtig ist, dass die Person vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragt.
Das Justizministerium hat die Regelungen in einem Merkblatt zusammengefasst.
Wenn Sie ausländische Mitarbeitende mit einer Fiktionsbescheinigung beschäftigen, können Sie sich auf das Schreiben berufen. So können Sie die Personen auch nach Ablauf ihres Aufenthaltstitels ohne Unterbrechung weiter beschäftigen.
