Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2020 zwei Gesetze beschlossen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen sowie Kriterien bei Zugangsbeschränkungen vorgeben.
Damit wird ausländischen Fachkräften der Zugang zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt weiter erleichtert.
So sollen künftig z.B auch Erzieherinnen und Erzieher aus Drittstaaten schneller ihre Qualifikation anerkannt bekommen, wenn sie das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nutzen. Bisher war dieses Verfahren nur bei bundesrechtlich geregelten Berufen möglich, etwa im Handwerk und in der Pflege, nicht aber bei landesrechtlich geregelten Berufen gerade im Bildungs- und Erziehungsbereich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg.